Architektur
Leistungsphasen
Wir decken das gesamte Spektrum der Architektur ab und bearbeiten alle Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Erstellung der Bauantragsunterlagen
- Werk- und Detailplanung
- Ausschreibung und Vergabe
- Bauleitung
Und das sowohl für Neubauten, als auch für Sanierungen und Umbauten aller Art:
- Wohnungsbau
von Ein- und Mehrfamilienhäusern bis zum Siedlungsbau - Industriebau
von der Werkhalle bis zum technisch anspruchsvollen Betriebshof - Verwaltungsbau
von der Umgestaltung des Großraumbüros bis zu großen Bürogebäuden - Sonderbauten
wie z.B. Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder etc.
Planung
Wir legen grossen Wert auf einen in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherren entstandenen Entwurf und dessen genaue Durcharbeitung. Nur so kann eine detaillierte Werkplanung entstehen, die für den reibungslosen Ablauf einer Baumaßnahme unabdingbar ist.
Aus diesem Grunde stecken wir viel Arbeit in ausgefeilte Planunterlagen und genaue Ausschreibungstexte. Auch in der Bauleitung investieren wir viel Zeit in die Abstimmung vor Ort und die genaue Anweisung der Unternehmen. Alle Schritte werden von uns dokumentiert und der Bauherr permanent auf dem Laufenden gehalten. Selbstverständlich stehen wir auch für Fragen oder Probleme jeder Zeit zur Verfügung.
Ausschreibung und Vergabe
Eine fundierte Ausschreibung ist die Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf. Schon aus diesem Grunde legen wir grossen Wert auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung für jedes Gewerk. Schließlich bildet die Ausschreibung auch die Grundlage für die Verträge zwischen Bauherr und Bauunternehmen.
Wir schreiben jedes Gewerk nach den neuesten Normen und gesetzlichen Vorgaben, wie VOB und DIN, nach bestem Wissen und Gewissen aus. Nach Möglichkeit streben wir eine Vergabe als Pauschalvertrag an, weshalb die Ausschreibungsgrundlagen hierfür besonders aussagekräftig sein müssen. Eine Pauschalvergabe stellt die einzige Möglichkeit für den Bauherrn dar, die Massenunsicherheit an den Unternehmer zu übertragen.
Ganz nach Wunsch des Bauherrn bzw. den gesetzlichen Vorgaben schreiben wir öffentlich oder beschränkt aus. Bei beschränkter Ausschreibung holen wir mindestens fünf Angebote ein, wobei wir uns um eine möglichst breite Streuung der Bieter, ggf. räumlich aber auch bei der Firmenstruktur, bemühen. Wenn die Angebote vorliegen, werdend diese eingehend geprüft und in einem übersichtlichen Preisspiegel zusammengestellt. Wenn nötig und möglich verhandeln wir mit den Unternehmern nochmals, um das optimale Ergebnis für den Auftraggeber zu erzielen. Der Preisspiegel wird dann dem Bauherren genauestens auseinandergesetzt und erläutert und ein Vergabevorschlag gemacht. Selbstverständlich hat das letzte Wort immer der Bauherr.
Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, bereiten wir einen Bauleistungsauftrag vor, welcher immer auf das jeweilige Bauvorhaben individuell angepasst wird. So werden spezifische Punkte erwähnt, genaue Termine vereinbart, aus deren Nichteinhaltung eine Vertragsstrafe resultiert, und weitere wichtige Punkte für die Geschäftsbeziehung Bauherr-Unternehmer geregelt. Immer zum Vertrag gehören ein Zahlungsplan, Werkpläne, Terminplan und natürlich die Leistungsbeschreibung, ggf. auch eine Massenermittlung. Sie sehen also, wir achten schon im Vorfeld der eigentlichen Bautätigkeit genauestens darauf, spätere Komplikationen durch gute Planung und Vorbereitung zu vermeiden.
Bauleitung
Die örtliche Bauleitung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Leistung. Neben einer ausgefeilten Planung und Ausschreibung ist sie der Hauptfaktor für ein gelungenes Bauwerk. Wir legen äußersten Wert auf einen geregelten und strukturierten Bauablauf, basierend auf den Plangrundlagen. Unabdingbar hierbei ist, dass der Bauleiter ausreichend oft vor Ort ist, um die Ausführung überwachen zu können.
Nach jedem Baustellenbesuch erstellen wir ein Baustellenprotokoll, das allen Beteiligten zur Verfügung gestellt wird und in dem alle weiteren Schritte und ggf. offenen Punkte vermerkt sind. So sind die Nachverfolgung und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet. Selbstverständlich weisen wir alle Unternehmer örtlich genau ein und achten auf die ordentliche Führung der Baustelle. Den Bauherrn halten wir dabei während der gesamten Bauzeit auf dem Laufenden und ziehen ihn ggf. in Entscheidungsprozesse mit ein.
Selbstverständlich wird der Baufortschritt ständig dokumentiert. Zu einer umfassenden Baubetreuung gehört auch die Prüfung der Handwerker- bzw. Fachingenieurrechnungen. Auch hier gehen wir sehr gewissenhaft und genau nach den vertraglichen Vorgaben vor. Auf Wunsch stellen wir regelmäßig eine Kostenübersicht zur Verfügung.
Bauüberwachung / Projektüberwachung
Leistungen in der Phase 8 und 9 nach HOAI
In Phase 8 beginnt die eigentliche Bauphase. In dieser Phase sorgen wir als Architekten dafür, dass die Bauausführung gemäß der Baugenehmigung, Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibung realisiert werden. Dabei sind wir verpflichtet, unsere Aufmerksamkeit bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Risiko an Mängel aufweisen, zu widmen.
Des Weiteren wird auf die Einhaltung des Terminplanes geachtet, um Verzögerungen und somit höhere Kosten zu vermeiden. Sofern bei der gemeinsamen Abnahme mit den Bauherren Mängel entdeckt werden, überwacht der Architekt die Beseitigung durch den Unternehmer und stellt die Gewährleistungsfristen der Firmen zusammen. Der Bauherr erhält alle relevanten Pläne und Zeichnungen.
In Phase 9 geht es um das fertige Projekt. Es findet eine Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche statt, um Mängel festzustellen. So kann die Mängelbeseitigung durch den bauausführenden Unternehmer stattfinden.